Worauf sollte man beim Abschluss einer Hundehaftpflicht achten?
Sollte Ihrem Hund beim Spielen ein Missgeschick geschehen, könnte das eine kostspielige Angelegenheit werden. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Doch worauf ist beim Abschluss der Hundehaftpflicht zu achten? Wir klären auf.
Inhaltsverzeichnis
💡Worauf man bei einer Hundehaftpflichtversicherung achten sollte: Ein Überblick
- Versicherung: Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist grundsätzlich für alle Hundehalterinnen und Hundehalter sinnvoll. Verursacht ein Hund einen Schaden bei Dritten, kommt die Versicherung für den entstandenen Schaden auf. Dazu zählen Sach- und Personenschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden.
- Pflichtversicherung: In Deutschland entscheiden die einzelnen Bundesländer unabhängig voneinander, ob ein Hund eine Haftpflichtversicherung benötigt. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass Besitzerinnen und Besitzer sich über die jeweilige Gesetzeslage an ihrem Wohnort informieren.
- Leistungen: Damit die Hundehaftpflichtversicherung einen umfangreichen Versicherungsschutz bietet, ist es wichtig, sich vor Vertragsschluss die Versicherungspolice genau anzuschauen. Zu den wichtigsten Aspekten gehören unter anderem: Die Versicherungssumme bzw. Deckungssumme, Auslandsschutz und Schutz bei Mietsachschäden.
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Hundehaftpflicht in Deutschland: Was gilt wo?
Ob es eine Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung gibt, legen in Deutschland die einzelnen Bundesländer individuell fest. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen besteht für alle Hundehalterinnen und Hundehalter eine Versicherungspflicht. In den anderen Bundesländern richtet sich die Hundehaftpflicht-Pflicht nach der zugehörigen Rasse und den spezifischen Merkmalen des Hundes. Ausnahme Mecklenburg-Vorpommern: Das ist das einzige Bundesland, in dem für Hundehalterinnen und Hundehalter keine Versicherungspflicht besteht.
In den Bundesländern, in denen eine bedingte Versicherungspflicht für Hunde besteht, sind unter anderem sogenannte Listenhunde von der Pflicht eingeschlossen. Listenhunde sind Hunde, die vom Gesetzgeber aufgrund Ihrer Rasse als gefährlich eingestuft worden sind. Umgangssprachlich werden Listenhunde auch als Kampfhunde bezeichnet. Der § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde bietet die gesetzliche Grundlage für die Bestimmung von Listenhunde. Die Bundesländer haben jedoch die Wahl zu entscheiden, ob eine Hunderasse in ihrem Gebiet als gefährlich eingestuft werden soll.
Versicherungsumfang und Leistungen einer Hundehaftpflichtversicherung
Je nach Versicherer und Tarif können die Leistungen einer Hundehaftpflichtversicherung variieren. Doch was ist bei einer Hundehaftpflicht besonders wichtig und was ist zu beachten? Worauf es bei einer Haftpflichtversicherung für den Hund ankommt, lässt sich nicht pauschalisieren, dennoch gibt es einige Aspekte, auf die Hundehalterinnen und Hundehalter ein besonderes Augenmerk richten können.
Versicherungssumme der Hundehaftpflicht
Die Versicherungssumme, auch Deckungssumme genannt, ist einer der wichtigsten Aspekte einer Hundehaftpflichtversicherung. Die Deckungssumme legt einen maximalen Betrag fest, den eine Versicherung übernimmt, falls Ihr Vierbeiner einen Schaden verursacht.
Worauf Hundehalterinnen und Hundehalter bei einer Hundehaftpflichtversicherung achten können, ist beispielsweise eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen €. Je nach Schaden können schnell Millionen-Beträge erreicht werden, insbesondere dann, wenn durch den Schaden eine Person dauerhaft geschädigt wurde.
Wichtige Leistungen einer Hundehaftpflicht
Je nach Hund, den persönlichen Lebensumständen und dem gewünschten Versicherungsumfang gibt es verschiedene Zusatzleistungen, die sich für Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer lohnen können. Was für Leistungen bei einer Hundehaftpflicht wichtig sein könnten, haben wir hier zusammengefasst:
- Auslandsschutz: Der Versicherungsschutz für einen Vierbeiner sollte auch im Ausland gültig sein. Auf welche Zeit der Versicherungsschutz im Ausland begrenzt ist und ob der Versicherungsschutz im europäischen und globalen Ausland besteht, sollte vorab mit der Versicherung geklärt werden.
- Mietschäden: Ein weiterer wichtiger Aspekt sind mitversicherte Mietsachen. Beim Toben in der Wohnung kann es schnell zu kleineren Schäden am Mietobjekt kommen – auch in der Mietwohnung von Freunden. Achten Sie darauf, dass die Leistungen der Hundehaftpflicht auch Schäden an Mietsachen beinhalten.
- Ungewollter Deckakt: Was ebenfalls bei einer Hundehaftpflicht zu beachten ist, ist ein Versicherungsschutz für unkastrierte Rüden. In der Regel wird ein Ungewollter Deckakt vom Gesetz als Sachbeschädigung eingestuft. Hundehalterinnen oder Hundehalter von Rüden haften für die Folgekosten eines ungewollten Deckakts. Bietet der Versicherer auch einen Versicherungsschutz in solchen Fällen an, werden die Tierarztkosten durch die darauffolgende Schwangerschaft von der Versicherung übernommen. Weitere Kosten, die von der Versicherung in solchen Fällen übernommen werden können, sind: Kosten für die Aufzucht der Welpen oder Schadensersatzansprüche.
- Forderungsausfalldeckung: Kommen Sie als Hundehalterin oder Hundehalter selbst durch einen anderen Vierbeiner zu Schaden, dessen Besitzerin oder Besitzer jedoch weder über eine Haftpflichtversicherung noch über finanzielle Mittel verfügt, um für den Schaden aufzukommen, übernimmt Ihr Versicherer den Schaden, sofern eine Forderungsausfalldeckung in der Leistung Ihrer Versicherung mit eingeschlossen ist.
- Welpenschutz: Worauf man außerdem bei der Hundehaftpflicht achten kann, ist, dass die Welpen einer versicherten Hündin auch einen Versicherungsschutz erhalten. Diese sollten beitragsfrei bis zu einem gewissen Alter mitversichert sein.
- Maulkorb- und Leinenpflicht: Sieht das Gesetz vor, dass Ihr Hund an der Leine geführt werden soll, und Sie jedoch gegen dieses Gebot verstoßen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Sollte während des Verstoßes zudem ein Schaden entstehen, kommt die Versicherung nicht für den Schaden auf, wenn kein Verzicht auf Leinen- oder Maulkorbpflicht in der Leistung der Versicherung enthalten ist.
- Fremdhüterrisiko: Hier zahlt die Haftpflichtversicherung für Schäden, die der Hund verursacht, auch wenn andere Personen den Hund führen. Das ist besonders wichtig, wenn Freunde oder Bekannte während Ihres Urlaubs auf Ihren Hund aufpassen.
- Selbstbeteiligung: Einige Versicherer bieten Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung an. Wenn Hundehalterinnen oder Hundehalter sich für einen Tarif ohne Selbstbeteiligung entscheiden, übernimmt die Versicherung die kompletten Kosten im Schadensfall. Im Gegenzug sind die Versicherungsbeiträge höher als bei einem Tarif mit Selbstbeteiligung.
- Kosten: Die Versicherungsbeiträge einer Hundehaftpflichtversicherung lassen sich steuerlich absetzen. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer können sie in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen.
Welche Schäden werden nicht von der Hundehaftpflicht übernommen?
Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt immer dann Schäden, wenn der Hund einen Schaden an Dritten verursacht hat. Das können sowohl Sachschäden und Personenschäden als auch daraus resultierende Vermögensschäden sein. Der Versicherer kommt jedoch nicht auf, wenn der Hund Schäden am Eigentum der Hundebesitzerin oder des Hundebesitzers verursacht. Eigenschäden und Schäden an Personen im Haushalt sind also nicht mitversichert.
Fazit: Auf was muss ich bei einer Hundehaftpflicht achten?
Der Abschluss einer Hundehaftpflicht ist für alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer eine sinnvolle Sache, dennoch ist es ratsam, zunächst verschiedene Hundeversicherung zu vergleichen. Es gibt einiges, worauf Sie bei Abschluss einer Hundehaftpflicht achten sollten, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. So sollte die Versicherungssumme stets einige Millionen € betragen, damit Sie im Ernstfall nicht in einen finanziellen Engpass geraten. Zudem können Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer von vielen verschiedenen Zusatzleistungen profitieren. Welche Leistungen einer Hundehaftpflichtversicherung für Sie wichtig sind, können Sie selbst entscheiden.