Hundehaftpflicht für Assistenz- und Therapiehunde
Assistenz- & Therapiehunde sind wichtige Begleiter vieler Menschen. Sie sind entweder an der Seite ihres Frauchens, Herrchens oder in einer Praxis im Einsatz. Umso wichtiger ist die Absicherung. Sind sie über eine Hundehaftpflichtversicherung versichert oder brauchen sie eine spezielle Versicherung?
Inhaltsverzeichnis
💡Das Wichtigste zu Assistenz- und Therapiehunden in der Hundehaftpflicht in Kürze
- Hundehaftpflichtversicherung: Eine Hundehaftpflicht sichert Sie gegen Schäden ab, die Ihr Hund Dritten hinzufügt. Dabei sind Sach-, Personen- und Vermögensschäden abgedeckt.
- Absicherung: Manche Versicherer schließen Assistenz- und Therapiehunde in ihrer Hundehaftpflicht von Anfang an mit ein. Bei anderen Versicherern müssen die speziell ausgebildeten Hunde explizit als Assistenz- oder Therapiehund versichert werden.
- Therapiehund: Privat gehaltene Therapiehunde können über eine Hundehaftpflicht versichert werden. Wird ein Therapiehund in einer Praxis eingesetzt und verdient damit sozusagen Geld, spricht man von einer gewerblichen Nutzung und es greift eine Betriebshaftpflicht statt einer Hundehaftpflicht.
- Assistenzhund: Ein Assistenzhund wird als privat gehaltener Haushund betrachtet und kann daher über die Hundehaftpflicht versichert werden.
Ist mein Assistenz- oder Therapiehund über die Hundehaftpflicht versichert?
Viele Versicherer schließen in ihrer Hundehaftpflicht Therapiehunde, Assistenzhunde, Rettungshunde und Suchhunde ein, sofern sie nicht für den gewerblichen Einsatz vorgesehen sind. Jedoch ist das noch nicht in allen Hundehalterhaftpflichtversicherungen Standard. Daher ist es für Hundehalterinnen und Hundehalter wichtig, explizit darauf zu achten, dass ihr Assistenz- oder Therapiehund auch versichert ist.
Wird ein Therapiehund nach seiner Ausbildung in einem Krankenhaus oder einer Praxis eingesetzt, um Menschen bei ihrer Therapie zu unterstützen, liegt eine gewerbliche Nutzung des Hundes vor. Dann kann der Hund nicht über die Hundehaftpflichtversicherung versichert werden. Um sich gegen mögliche Schäden abzusichern, ist in diesem Fall eine Betriebshaftpflicht die richtige Wahl.
Braucht mein Assistenzhund oder Therapiehund eine Hundehaftpflicht?
Therapiehunde und Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Tiere, die Menschen in verschiedenen Bereichen unterstützen. Sie leisten wertvolle Arbeit und Unterstützung im Alltag, bei der Rehabilitation und in der psychischen Gesundheitsförderung. Gerade in solchen sensiblen Umgebungen kann es jedoch zu unvorhergesehenen Situationen kommen, in denen ein Hund trotz umfangreicher Ausbildung Schäden verursachen könnte. Daher ist eine Hundehaftpflicht auch für Assistenz- und Therapiehunde sinnvoll.
Die Versicherung bietet Schutz sowohl für den Hund als auch für Frauchen und Herrchen. Die Haftpflicht deckt mögliche Schäden ab, die das Tier durch versehentliches Anspringen, Kratzen oder andere Verhaltensweisen verursachen könnte. Auch Schäden am persönlichen Eigentum Dritter sind schnell passiert. Mit einer Tierhalterhaftpflicht wird sichergestellt, dass die finanzielle Belastung im Fall eines Schadens nicht auf die Hundehalterin oder den Hundehalter fällt.
Welche Leistungen sind beim Versichern von Assistenz- und Therapiehunden wichtig?
Standardmäßig schließen alle Haftpflichtversicherungen Sach-, Personen- und Vermögensschäden ein. Optional können oftmals weitere Schadensfälle mitversichert werden, wie zum Beispiel der ungewollte Deckakt und Mietsachschäden. Je nach Einsatz des Hundes ist eine umfangreiche Absicherung wichtig. Für Hundehalterinnen und Hundehalter eines Assistenzhundes, die beispielsweise durch eine körperliche Beeinträchtigung nicht schnell genug eingreifen können, kann eine zusätzliche Versicherung gegen einen ungewollten Deckakt sinnvoll sein. Denn selbst bei einem äußerst gehorsamen Hund kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie ihren Instinkten widerstehen können.
Neben den allgemeinen Leistungen ist auch die Deckungssumme der Haftpflicht für Hunde wichtig zu beachten. Die Deckungssumme oder auch Versicherungssumme bestimmt, bis zu welchem maximalen Betrag der Versicherer leistet. Das bedeutet: Sollte ein Personenschaden mit daraus folgenden Vermögensschäden von rund 7 Millionen € entstehen, die Deckungssumme wurde allerdings mit 5 Millionen € festgelegt, müsste die Hundehalterin oder der Hundehalter für die restlichen 2 Millionen € selbst aufkommen. In der Regel können Privatpersonen solche Summen nicht stemmen.
Solch hohe Schäden klingen zunächst unrealistisch. Jedoch können vor allem Personen- und Vermögensschäden schnell in die Millionenhöhe steigen. Beispiel: Ihr Hund verursacht einen Verkehrsunfall, bei dem sich mehrere Insassen schwer verletzen und für längere Zeit ins Krankenhaus müssen. Sämtliche Kosten, die dadurch anfallen, werden Ihnen als Hundehalterin bzw. Hundehalter in Rechnung gestellt. Dazu gehören neben den Krankenhauskosten auch Entschädigungen für den Ertragsausfall, da die betroffenen Personen in der Zeit nicht arbeiten gehen können, und möglicherweise langfristige Kosten für die Behandlung oder Entschädigung von bleibenden Schäden oder Folgeschäden. Daher bietet petolo in der Hundehaftpflicht eine Deckungssumme von bis zu 50 Millionen €. So können Sie sicher sein, dass Sie auch im Ernstfall finanziell abgesichert sind.
Assistenz- und Therapiehunde in der petolo Hundehaftpflichtversicherung
Mit der Hundehaftpflicht von petolo sind private Assistenz- und Therapiehunde ab Tag 1 ganz ohne Wartezeit vollumfänglich abgesichert. Sie greift auch schon während der Ausbildung und versichert Schäden in der Hundeschule oder bei anderen Freizeitaktivitäten. Die Hundehaftpflichtversicherung deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden pauschal mit 50 Millionen € ab. Auch Mietsachschäden, Flurschäden und Deckschäden (gewollt und ungewollt) sind mitversichert. Da Assistenz- und Therapiehunde auch auf Reisen als stetiger Begleiter dabei sind, greift unser Versicherungsschutz weltweit. Zudem gilt der Halterschutz auch für Familienmitglieder, die im Haushalt der Hundehalterin bzw. des Hundehalters leben.
Die Absicherung der ausgebildeten Vierbeiner ist besonders wichtig, da sie für viele Menschen unersetzlich und unverzichtbar sind. Sie bieten Sicherheit und Schutz, was ihre Besitzerinnen und Besitzer durch eine Hundehaftpflichtversicherung an ihren Vierbeiner zurückgeben können. Der Versicherungsschutz schafft eine gewisse Ruhe und Gewissheit, dass unvorhergesehene Ereignisse finanziell abgedeckt sind. Letztendlich ermöglicht die Versicherung eine sorgenfreiere und verantwortungsvollere Betreuung von Assistenz- und Therapiehunden, sodass sie ihre wichtigen Aufgaben weiterhin mit Leidenschaft und Hingabe erfüllen können.