Ist die Hundehaftpflicht für Hundehalter steuerlich absetzbar?
Hunde sind ein wichtiger Teil der Familie, jedoch kann das Zusammenleben mit den geliebten Vierbeinern schnell teuer werden. In diesem Ratgeber erklären wir, ob eine Hundehaftpflicht steuerlich absetzbar ist und welche weiteren Ausgaben für Ihren Hund bei der Steuer geltend gemacht werden können.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste zur Hundehaftpflicht in der Steuererklärung in Kürze
- Versicherung: Ist Ihr Hund haftpflichtversichert, kommt die Versicherung für Schäden auf, die Ihr Tier an Dritten verursacht. Das können aus einem Unfall oder Missgeschicken resultierende Personenschäden sowie Vermögens- und Sachschäden sein.
- Steuererklärung: Die Hundehaftpflichtversicherung ist grundsätzlich steuerlich absetzbar. Hundehalterinnen und Hundehalter sollten jedoch beachten, dass es für Sonderausgaben eine Höchstgrenze gibt. Da zu diesen Sonderausgaben mehrere Versicherungen zählen, wie bspw. die Krankenversicherung oder private Haftpflichtversicherung, ist der steuerlich absetzbare Betrag in der Regel schnell ausgeschöpft.
- Steuerlich absetzbare Kosten: Für Hundehalterinnen und Hundehalter ist nicht nur die Hundehaftpflicht steuerlich absetzbar, auch Ausgaben für die Hundebetreuung, den Hundefriseur oder einen Gassi-Service lassen sich von der Steuer absetzen.
- Hundehaftpflichtversicherung von petolo: Trotz der geringen Steuervorteile ist es vorteilhaft, sich selbst und sein Tier vorausschauend abzusichern. Mit der petolo Hundehaftpflicht schützen Sie Ihre Familie bereits ab dem ersten Tag vor großen finanziellen Risiken.
Kann man die Hundehaftpflicht von der Steuer absetzen?
Hundehalterinnen und Hundehalter haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Hundehaftpflicht in der Steuererklärung geltend zu machen. Die Hundehaftpflicht wird in der Steuererklärung unter Sonderausgaben bzw. sonstige Vorsorgeaufwendungen eingetragen und kann neben den Kosten von anderen Versicherungen geltend gemacht werden.
Zwar kann man die Hundehaftpflicht generell von der Steuer absetzen, jedoch gilt dies nur für steuerpflichtige Hundehalterinnen und Hundehalter. Damit ist gemeint, dass Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer ohne ein zu versteuerndes Einkommen die Hundehaftpflicht nicht bei der Einkommensteuer geltend machen können. Personen, die unterhalb des Grundfreibetrags von 11.604 €¹ (Stand: 2024) verdienen, sind in Deutschland von Steuern befreit.
Wo kann man die Hundehaftpflicht in der Steuererklärung eintragen?
Um die Hundehaftpflicht in der Einkommensteuer geltend zu machen, können Hundehalterinnen und Hundehalter die Kosten für die Versicherung auf der Seite 2, Zeile 48 der Steuererklärung² eintragen. Die Hundehaftpflichtversicherung zählt zu den Sonderausgaben bzw. sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Wer für die Steuererklärung das Elster-Portal nutzt, kann die Hundehaftpflicht ebenfalls unter Sonderausgaben bzw. sonstige Vorsorgeaufwendungen eintragen. Die entsprechenden Zeilen sind im 7. Unterpunkt zu finden.
Hundehaftpflicht absetzen – lohnt sich das?
Die Hundehaftpflicht ist steuerlich absetzbar, aber auch nur, wenn die Höchstgrenze nicht überschritten wurde. Die maximale Höhe für Angestellte bei 1.900 € und für Freiberufler und Selbstständige bei 2.800 €. In der Praxis ist es also leider kaum möglich, die Steuerlast aus der Hundehaftpflicht zu reduzieren. Der Grund dafür ist, dass viele weitere Versicherungen als Sonderausgaben abgesetzt werden können und dadurch die Höchstgrenze schnell erreicht wird. Vor allem die Kranken- und Pflegeversicherungen schöpfen viel vom Freibetrag aus.
Trotzdem kann es sich für Hundehalterinnen und Hundehalter lohnen, die Versicherungsbeiträge aus der Hundehaftpflicht in die Steuererklärung einzutragen. Falls Ihr Freibetrag bereits ausgeschöpft sein sollte, entstehen keine steuerlichen Nachteile.
Welche Kosten sind neben der Hundehaftpflicht steuerlich absetzbar?
Neben der steuerlich absetzbaren Hundehaftpflichtversicherung sind noch weitere Kosten und Aufwendungen für Ihren Hund absetzbar. Dazu zählen unter anderem: Die Hundebetreuung bzw. Hundesitter, der Gang zum Hundefriseur, Hundetraining und ein Hundesitter bzw. Gassi-Service.
- Hundesitter: Falls Sie beispielsweise während eines Urlaubs eine Hundebetreuung engagieren, um in Ihrer Abwesenheit auf Ihren Hund aufzupassen, können Sie diese Kosten beim Finanzamt geltend machen. Die Hundebetreuung vor Ort zählt nämlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Dienstleistungen aus der Hundepension oder Hundetagesstätte sind hingegen nicht steuerlich absetzbar.
- Hundefriseur: Damit Hundehalterinnen und Hundehalter die Kosten für einen Hundefriseur steuerlich absetzen können, muss der Hundefriseur die Dienstleistung bei Ihnen zu Hause durchführen. Auch hier handelt es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung.
- Hundetraining: Sofern Ihr Vierbeiner zu Hause von einem Hundetrainer trainiert wird, können Sie diese Kosten in Ihre Steuererklärung eintragen.
- Gassi-Service: Bei dieser haushaltsnahen Dienstleistung ist es wichtig, dass Ihr Tier von zu Hause abgeholt und auch wieder dorthin zurückgebracht wird. Ansonsten wäre der Gassi-Service nicht steuerlich absetzbar.
Welche Ausgaben für den Hund lassen sich nicht von der Steuer absetzen?
Im Gegensatz zu der steuerlich absetzbaren Hundehaftpflicht können Privatpersonen bspw. die Kosten für Futter und Hundesteuer nicht steuerlich geltend machen. Folgende Kosten sind nicht absetzbar:
- Anschaffungskosten für das Tier
- Tierarztkosten
- Hundekrankenversicherung
- Hundesteuer
- Hundeschule
Welche Kosten für Hunde können Gewerbetreibende von der Steuer absetzen?
Halten Gewerbetreibende Hunde aus beruflichen Gründen, bspw. einen Berufshund, können einige Kosten für den Vierbeiner über die Steuererklärung als Werbekosten abgesetzt werden. Solche Kosten sind unter anderem:
- Anschaffungskosten für den Hund
- Tierarztkosten
- Hundekrankenversicherung
- Hundesteuer
- Futter und Hundezubehör
Mit der Hundehaftpflicht vor finanziellen Risiken geschützt sein
In der Praxis sieht es meistens so aus, dass der Höchstbetrag der jährlichen Sonderausgaben bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft ist. Die Möglichkeit, zusätzlich auch die Hundehaftpflicht von der Einkommensteuer abzusetzen, ist daher häufig nicht mehr gegeben. Dennoch ist die Hundehaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen, die Hundehalterinnen und Hundehalter für ihren Hund abschließen können. Tatsächlich gibt es sogar in einigen Bundesländern eine Pflicht zur Hundehaftpflicht.
Schäden, die ein Hund bei Dritten verursacht, müssen von der Hundehalterin bzw. dem Hundehalter getragen werden. Um in solchen Fällen nicht in einen finanziellen Engpass zu geraten, ist es sinnvoll, den Hund vorausschauend zu versichern und die Familie finanziell abzusichern. Die petolo Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie umfassend vor den wichtigsten Gefahren im Alltag Ihres Hundes.
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Fazit: Die Hundehaftpflicht von der Steuer absetzen
Grundsätzlich ist die Hundehaftpflichtversicherung für alle Hundehalterinnen und Hundehalter mit einem zu versteuernden Einkommen steuerlich absetzbar. In der Regel sieht es meistens jedoch so aus, dass die maximale Höchstgrenze durch andere Versicherungen bereits ausgeschöpft ist.
Nichtsdestotrotz können Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer die Versicherungsbeiträge für die Hundehaftpflicht in der Steuererklärung angeben, da sie dadurch keinen Nachteil erhalten. Die Haftpflichtversicherung für Ihren Hund kann auf der Seite 2, Zeile 48 unter Sonderausgaben bzw. sonstige Vorsorgeaufwendungen eingetragen werden.
Um den Hund und die Familie vor finanziellen Notlagen zu schützen, bietet es sich für alle Hundehalterinnen und Hundehalter an, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Hundehaftpflichtversicherung von petolo deckt die wichtigsten Risiken im Alltag Ihres Hundes ab und bietet Ihnen einen Rundum-Schutz.
Quellenangaben