Eine Besitzerin kuschelt mit ihrem Hund.

Hund in Privathaftpflicht mitversichern: Ist das möglich?

Hunde sind lebhafte Tiere, die gerne herumtoben. Da ist es nicht verwunderlich, wenn ihnen hin und wieder mal ein Missgeschick unterläuft. Verursacht der Vierbeiner jedoch bei Dritten einen Schaden, kann das zu hohen Kosten führen. Können Hunde daher mit in die Privathaftpflicht aufgenommen werden?

Inhaltsverzeichnis

💡Das Wichtigste zur privaten Haftpflichtversicherung und Hundehaftpflicht im Überblick

  • Privathaftpflicht: Die Privathaftpflichtversicherung schützt Personen vor den finanziellen Folgen eines Schadens, der unbeabsichtigt am Eigentum Dritter entsteht. Dazu zählen beispielsweise Vermögensschäden, Personenschäden oder Sachschäden. 
  • Versicherungsschutz: Schäden, die ein Hund verursacht, mit in die Privathaftpflicht aufzunehmen, ist nicht möglich. Lediglich kleinere Tiere wie Katzen können in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden. Um sich gegen die finanziellen Folgen von Schäden abzusichern, die der Hund verursacht, ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung notwendig. 
  • Hundehaftpflicht: Ähnlich wie bei der Privathaftpflicht kommt die Hundehaftpflichtversicherung für Schäden auf, die bei Dritten verursacht werden. Bei dieser Versicherung ist jedoch nicht die Hundehalterin oder der Hundehalter selbst versichert, sondern der Hund. Folglich sind die Schäden versichert, die der Hund verursacht. 
  • Hundehaftpflichtversicherung von petolo: Unsere Hundehaftpflicht sichert Hundehalterinnen und Hundehalter finanziell im Alltag mit einem Hund ab und bietet mit einer Deckungssumme von 50 Mio. € einen umfassenden Schutz im Schadensfall.

Sind Hunde in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?

Größere Tiere wie Pferde und Hunde sind nicht in der Privathaftpflicht mitversichert. Lediglich Kleintiere sind über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Dazu zählen Hasen, Vögel, Hamster oder Katzen. 

Grund dafür ist, dass größere Tiere wie Hunde in der Regel auch größere Schäden anrichten können, die mit höheren Kosten einhergehen. In einigen Bundesländern ist daher für größere Tiere wie Hunde sogar eine Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Da Hunde nicht mit in die Privathaftpflicht aufgenommen werden können, lohnt sich eine Hundehaftpflicht jedoch auch für Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, die in einem Bundesland leben, in dem die Hundehaftpflichtversicherung nicht verpflichtend ist. Die Versicherung schützt Hundehalterinnen und Hundehalter vor den Kosten von Schäden, die der Hund verursacht hat. 

Obwohl sich viele Hundehalterinnen und Hundehalter eine Privathaftpflicht mit Hundehaftpflicht wünschen, könnte eine solche Kombi-Versicherung keinen ausreichenden Schutz bieten. Schäden, die von Menschen und größeren Tieren verursacht werden, können sehr hohe Kosten verursachen. Hundehalterinnen und Hundehalter mitsamt Hund zu versichern, würde eine Deckungssumme von mehreren hundert Millionen Euro bedeuten. Kombi-Versicherungen, die es tatsächlich gibt, sind Hundehaftpflicht inkl. OP-Versicherung oder Hundehaftpflicht inkl. Hundekrankenversicherung.

Was leistet eine Privathaftpflichtversicherung?

Auch wenn eine Privathaftpflicht inkl. Hund nicht abgeschlossen werden kann, bietet sie eine Reihe von Vorteilen für Halterinnen und Halter von kleinen Tieren. Dazu gehören:

  • Sachschäden und Mietsachschäden: Beschädigen kleinere Tiere wie Katzen das Eigentum fremder Personen, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für den entstandenen Schaden, sofern dieser nicht absichtlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 
  • Personenschäden: Sollte ein Vogel beispielsweise einen Dritten am Arm verletzen, kann die Versicherung für die medizinischen Kosten aufkommen und potenzielle Schmerzensgeldforderungen übernehmen. 
  • Vermögensschäden: Kommt es zum Beispiel zu einem Verkehrsunfall, in dessen Folge ein finanzieller Verlust für Dritte entsteht, kann die auch hier die Haftpflichtversicherung die Kosten übernehmen, sofern der Schaden von einem Kleintier oder von der Versicherungsnehmerin bzw. vom Versicherungsnehmer selbst verursacht wurde.

Welche Schäden sind in der Hundehaftpflicht abgesichert?

EIn Hund kratzt an der Wohnungstür.

Die Hundehaftpflichtversicherung, auch Hundehalterhaftpflicht genannt, deckt Schäden ab, die ein Vierbeiner bei Dritten verursacht. Darunter fallen Sachschäden und Mietsachschäden sowie Personenschäden und daraus resultierende Vermögensschäden. 

Hundehalterinnen und Hundehalter müssen sich also keinen Sorgen darum machen, dass der Hund nicht in die private Haftpflichtversicherung aufgenommen werden kann. Durch eine zusätzliche Hundehaftpflicht können sie sich dennoch vor hohen Kosten schützen.

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Gut zu wissen: Alle Schäden, die ein Hund in einer gemieteten Wohnung verursacht, werden als Mietsachschäden bezeichnet. In unserem Ratgeber erhalten Sie mehr Informationen zu Mietsachschäden in der Hundehaftpflichtversicherung.

In welchen Bundesländern benötigt man eine Hundehalterhaftpflicht?

Ein Hund wird an der Leine spazieren geführt.

Hundehalterinnen und Hundehalter, die in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ansässig sind, benötigen ungeachtet ihrer privaten Haftpflichtversicherung eine Hundehaftpflicht für ihren Hund. In diesen Bundesländern besteht eine sogenannte Pflicht zur Hundehaftpflicht für alle Hunde.

Die restlichen Bundesländer haben keine komplette Versicherungspflicht. In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und dem Saarland besteht beispielsweise nur für sogenannte Listenhunde eine Versicherungspflicht. Für Hunde in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Versicherungspflicht.

Hunde, die aufgrund ihrer Hunderasse als gefährlich eingestuft werden, können auch als Listenhunde bezeichnet werden. Welche Hunderassen zu den Listenhunden zählen, variiert von Bundesland zu Bundesland. Da diese Hunderassen potenziell gefährlich sein können, verlangen einige Bundesländer neben einer Hundehalterhaftpflicht auch einen Sachkundenachweis für den Hund.

Vorteile der petolo Hundehaftpflichtversicherung

Eine Familie mit ihrem Hund im Garten.

Auch wenn es keine Privathaftpflicht mit Hundehaftpflicht gibt, müssen sich Hundehalterinnen und Hundehalter keine Sorgen machen. Die Hundehaftpflichtversicherung von petolo bietet einen umfassenden Schutz vor finanziellen Engpässen, wenn der Hund einen Schaden verursacht. Mit dem Versicherungsschutz aus unserer Hundehaftpflicht profitieren Sie unter anderem von folgenden Vorteilen: 

  • Deckungssumme in Höhe von 50 Mio. €
  • Schutz bei Mietsachschäden & Flurschäden
  • Versicherte Deckungsschäden (gewollt und ungewollt)
  • Kostenlose Mitversicherung von Welpen
  • Weltweiter Auslandsschutz
  • Halterschutz auch für Familienmitglieder

Eine petolo Hundehaftpflichtversicherung kann je nach Tarif bereits ab 5,50 € monatlich abgeschlossen werden. Finden Sie den Tarif, der am besten zu Ihnen und Ihrem Vierbeiner passt.

Eine Übersicht der Hundehaftpflichtversicherung von petolo.

Fazit: Eine private Haftpflichtversicherung mit Hund gibt es nicht

Hundehalterinnen und Hundehalter können ihren Hund nicht in der Privathaftpflicht mitversichern, dafür können sie ihren Liebling über eine separate Hundehaftpflicht versichern. Diese schützt vor den finanziellen Kosten eines Schadens, den der Hund bei Dritten verursacht. In einigen Bundesländern ist es sogar vorgeschrieben, dass Halterinnen und Halter eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abschließen.

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Gut zu wissen: Bei der Wahl einer Hundehaftpflichtversicherung ist es besonders wichtig, auf eine ausreichend hohe Deckungssumme zu achten, um mögliche Schadensersatzansprüche decken zu können. Mehr zum Thema Hundehaftpflicht und worauf zu achten ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber.