Ein Hund ist mit seiner Familie im Garten.

Mietsachschäden in der Hundehaftpflicht

Hunde sind aktiv, verspielt und lieben es, herumzutollen. Allerdings kann es beim Toben in der Wohnung zu Missgeschicken kommen, die Schäden an Wänden, Fußböden und anderen Gegenständen verursachen. Erfahren Sie in diesem Ratgeber, ob eine Hundehaftpflicht für Mietsachschäden aufkommt.

Inhaltsverzeichnis

💡Das Wichtigste zu Mietsachschäden in der Hundehaftpflichtversicherung in Kürze 

  • Hundehaftpflichtversicherung: Die Hundehaftpflicht kommt für Schäden auf, die ein Hund bei Dritten verursacht. Darunter fallen beispielsweise Sachschäden bzw. Mietsachschäden. Verursacht ein nicht versicherter Hund Mietschäden, kann dies eine finanzielle Belastung für Hundehalterinnen und Hundehalter zur Folge haben. 
  • Mietsachschäden: In der Hundehaftpflicht umfasst der Begriff Mietsachschäden alle Schäden an einer Mietsache, die durch den Hund von Mieterinnen oder Mietern verursacht wurden und für den diese haftbar gemacht werden können. Häufige Schäden können zerkratzte Türen und Wände oder beschädigte Fußböden sein. 
  • Schadensfall: Schäden können an beweglichen und unbeweglichen Gegenständen verursacht werden. Werden beispielsweise gemietete Möbel der Wohnung oder des Hauses beschädigt, die nicht Eigentum der Mieterin oder des Mieters sind, handelt es sich um einen Schaden an einem beweglichen Gegenstand. Schäden an unbeweglichen Gegenständen betreffen unter anderem Wände, Fußböden oder Türen. 
  • Hundehaftpflichtversicherung von petolo: Mit der Hundehaftpflicht von petolo sind Hundehalterinnen und Hundehalter vor den finanziellen Folgen eines Schadens, den ihr Hund in einer gemieteten Wohnung verursacht, geschützt. 

Hundehaftpflichtversicherung: Mietsachschäden in gemieteten Wohnungen

Ein Hund sitzt vor einem zerbrochenen Teller.

Schäden an der Mietwohnung im Sinne der Hundehaftpflicht können unter anderem zerkratzte Türen und Wände oder beschädigte Fußböden sein. Der Versicherungsschutz deckt in der Regel auch Schadensfälle ab, die Hunde in Hotels, Ferienhäusern und Ferienwohnungen verursachen

Diese Schäden können an beweglichen Gegenständen wie Möbeln oder Teppichen sowie an unbeweglichen Gegenständen wie Wänden, Fußböden oder Türen entstehen. Der Versicherungsschutz der Hundehaftpflichtversicherung deckt die Kosten für die Reparatur oder für den Ersatz ab. So müssen sich Hundehalterinnen und Hundehalter keine Sorgen um eine finanzielle Belastung machen, wenn der Hund bei Toben in der Wohnung einen gemieteten Gegenstand beschädigen sollte. 

Gut zu wissen: Bei petolo ist es Halterinnen und Haltern nicht nur möglich, eine Hundehaftpflicht abzuschließen, um sich vor Mietschäden zu schützen, sie können auch eine Hundekrankenversicherung abschließen. Diese übernimmt die Kosten für die Behandlung des Vierbeiners und unterstützt die Gesundheit des Hundes mit einem jährlichen Gesundheits- und SOS-Budget. 

An welchen Gegenständen können Mietsachschäden entstehen?

Ein Hund sitzt auf einem Sofa.

Durch den Hund verursachte Wohnungsschäden können an beweglichen und unbeweglichen gemieteten Gegenständen erfolgen. Bewegliche Gegenstände können problemlos bewegt werden, während unbewegliche Gegenstände in der Regel fest am Gebäude oder Grundstück eingebaut sind:

Bewegliche Gegenstände
in der Mietsache
Unbewegliche Gegenstände
in der Mietsache
- Möbel
- Teppiche
- Elektronische Geräte
- Einrichtungsgegenstände
- Türen
- Wände
- Fußböden
- Fenster
- Einbaumöbel wie Einbauküchen
- Weitere Gebäude der Mietsache
wie Garage oder Gartenhäuser

Nicht alle beweglichen Gegenstände in einer Wohnung gehören automatisch zur Mietsache. In der Regel richten Mieterinnen und Mieter ihre Wohnung selbst ein, was bedeutet, dass die meisten beweglichen Gegenstände nicht Eigentum der Vermieterin oder des Vermieters sind. Die Versicherung greift nur bei Schäden ein, die der Hund am Eigentum Dritter verursacht

Hundehaftpflicht: Was sind keine Schäden an der Mietsache?

Für welche Schäden an der Mietwohnung eine Hundehaftpflicht zahlt, variiert je nach Versicherung. Bei einigen Hundehaftpflichtversicherungen sind Schäden an Mietfahrzeugen, Glasflächen und Heizkörpern vom Versicherungsschutz ausgenommen. In der Regel kommt die Hundehaftpflicht zudem nicht für Mietschäden auf, die durch natürlichen Verschleiß entstanden sind. 

Verschleiß ist die allmähliche Abnutzung von Gegenständen durch den täglichen Gebrauch. Das bedeutet, kleine Abnutzungserscheinungen wie Kratzer, die unabhängig vom Hund hätten entstehen können, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Weitere Schäden, für die eine Hundehaftpflicht je nach Versicherer nicht aufkommt, können zum Beispiel sein:  

  • Schäden, die mit Absicht verursacht wurden
  • Grob fahrlässige Schäden an der Mietwohnung
  • Schäden in Eigentumswohnungen und Eigenheimen

Zahlt eine Hundehaftpflicht Schäden an der Wohnung? – Beispiele

Nicht jeder Schaden an einer Wohnung oder an gemieteten Gegenständen kann als Mietsachschaden klassifiziert werden. Welche Schäden bzw. Wohnungsschäden von der Hundehaftpflicht übernommen werden, zeigen folgende Beispiele:

Schadensfall Ort der Beschädigung Versicherungsschutz
Ein Welpe ist mehrere Stunden allein
in der Wohnung und zerkratzt
den Fußboden.
In der Mietwohnung Je nach Versicherer kommt die
Hundehaftpflicht für diesen
Mietsachschaden nicht auf,
da der Schaden grob fahrlässig
verursacht wurde.
Für Hundehalterinnen und Hundehalter
besteht eine sogenannte Aufsichtspflicht.
Hund beschädigt einen Teppich. In einem Hotel bzw. Ferienhaus In diesem Fall besteht ein Versicherungsschutz.
Hund zerkratzt Autositze. Im Mietwagen Ob ein Versicherungsschutz besteht, ist von
Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.
Die Hundehaftpflicht kommt für diesen
Mietschaden auf, falls der Mietwagen im
Versicherungsschutz inkludiert sind.
Hund beschädigt eine Tür. In der Wohnung einer Bekannten
oder eines Bekannten
Die Hundehaftpflicht übernimmt den Schaden.
Jedoch handelt es sich hier nicht
um einen Mietsachschaden,
sondern um einen Sachschaden.
Hund verursacht einen Wasserschaden,
indem er ein Rohr zerbeißt.
In Eigentumswohnung Als Eigentümerin oder Eigentümer
der Wohnung kommt die
Hundehaftpflichtversicherung nicht für den
entstandenen Schaden auf.
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Wichtig: Für Hundehalterinnen und Hundehalter besteht eine sogenannte Aufsichtspflicht. Sie haben die Pflicht, den Hund zu beaufsichtigen, damit dieser zum Beispiel keine Schäden an der Mietsache verursacht. Vernachlässigen Hundehalterinnen und Hundehalter ihre Aufsichtspflicht, fällt dies für viele Versicherer unter eine grob fahrlässige Handlung. Ein weiterer Aspekt, der unter die Aufsichtspflicht einer Hundehalterin oder eines Hundehalters fällt, ist die Kontrolle über den Hund. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unseren Ratgebern zum Sachkundenachweis für Hunde und Hundeführerschein.

Können Vermieter eine Hundehaftpflichtversicherung verlangen?

Vermieterinnen und Vermieter können in der Regel nicht vorschreiben, dass Mieterinnen oder Mieter eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Für den Fall, dass der Hund jedoch frei auf dem Grundstück herumlaufen darf, können Vermietende eine Haftpflichtversicherung für den Hund verlangen.¹ In anderen Fällen verlangen Vermieterinnen und Vermieter eine separate Kaution für die Haustiere. 

Ist die Hundehaftpflicht mit Mietsachschäden auch für Eigenheimbesitzer sinnvoll?

Eine Hundehaftpflicht mit versicherten Mietschäden kann auch für Besitzerinnen und Besitzer von Eigenheimen sinnvoll sein. Zwar sind Schäden, die der Hund in der eigenen Wohnung oder dem Haus verursacht, nicht von der Versicherung gedeckt, jedoch kommt die Hundehaftpflicht für Mietsachschäden im Urlaub auf. Beschädigt der Hund im Hotel oder in der Ferienwohnung Gegenstände, liegt in der Regel ein Versicherungsfall vor. 

💡
Gut zu wissen: Auch wenn eine Hundehaftpflicht für alle Hundehalterinnen und Hundehalter grundsätzlich sinnvoll ist, besteht in einigen Bundesländern sogar eine Hundehaftpflicht-Pflicht. Sie möchten wissen, ob an Ihrem Wohnort eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung für Ihren Hund besteht? In unserem Ratgeber erhalten Sie weitere Informationen. 

Vorteile der petolo Hundehaftpflicht mit versicherten Mietsachschäden

Ein Hund tobt auf einer Wiese.

Je nach Versicherer und Tarifoptionen einer Hundehaftpflichtversicherung variieren die Leistungen und Kosten der Versicherung. Bei petolo profitieren Hundehalterinnen und Hundehalter nicht nur von einer zuverlässigen Hundehaftpflicht, die für Mietsachschäden an gemieteten, geliehenen und gepachteten Gegenständen aufkommt, sondern auch von einer hohen Deckungssumme, die im Schadensfall die Kosten angemessen abdecken kann. 

Mit der Hundehaftpflicht von petolo besteht für versicherte Hunde eine Deckungssumme in Höhe von 50 Mio. €. Bei petolo können Sie aus zwei Tarifen den wählen, der am besten zu Ihnen und Ihrem Vierbeiner passt. 

Eine Übersicht der Hundehaftpflichtversicherung von petolo.

Überzeugen Sie sich von der petolo Hundehaftpflichtversicherung, die sowohl für Mietsachschäden als auch für Flurschäden aufkommt. Der Rundum-Versicherungsschutz von petolo im Überblick: 

  • 50 Mio. Euro Deckungssumme
  • Alle Hunderassen versicherbar (Ausnahme: Im Tarif Hundehaftpflicht + können keine Listenhunde versichert werden)
  • Schutz bei Mietsachschäden & Flurschäden
  • Schutz bei Deckschäden ungewollt & gewollt
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Keine Wartezeit

Fazit: Mietschäden mit der richtigen Hundehaftpflicht absichern

Verursacht der Hund Mietschäden, könnte das für Halterinnen und Halter eine enorme finanzielle Belastung bedeuten. Ist der Hund jedoch haftpflichtversichert, müssen sich Hundehalterinnen und Hundehalter keine Sorgen machen, wenn sie mit ihrem Liebling in eine Mietwohnung ziehen oder in einem Ferienhaus Urlaub machen.  

Bei der Wahl eines guten Versicherers ist es wichtig, dass die Deckungssumme für Mietsachschäden angemessen hoch ist, um mögliche Schäden decken zu können. Daher sollte die Deckungssumme einer Hundehaftpflichtversicherung mindestens 5 Mio. € betragen. Bei der petolo Hundehaftpflichtversicherung beläuft sich die Deckungssumme für 50 Mio. €. Das gilt nicht nur für Mietsachschäden, sondern auch für Personen-, Vermögens- und andere Sachschäden. 

Quellenangaben:

1.https://www.umzugsratgeber.de/welche-versicherungen-darf-ein-vermieter-verlangen/

Hundehaftpflicht