Eine trächtige Hündin liegt auf einem Bett.

Hündin ungewollt gedeckt: Definition, Versicherung & Möglichkeiten

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit genügt, dass eine läufige Hündin ungewollt gedeckt wird. Auf Halterinnen und Halter von Hundedamen kommen dadurch hohe Kosten zu. Welche Rolle spielen dabei Rüdenbesitzerinnen und Rüdenbesitzer? Übernimmt deren Hundehaftpflichtversicherung anfallende Kosten?

Inhaltsverzeichnis

💡Das Wichtigste auf einen Blick: Hündin ungewollt gedeckt

  • Definition: Wird eine läufige Hündin durch einen unkastrierten Hund ungewollt schwanger, spricht man von einem ungewollten Deckakt. Dies ist dann der Fall, wenn die Halterin bzw. der Halter der Hündin kein Einverständnis zum Deckakt gegeben hat.
  • Deckschäden: Wird eine Hündin ungewollt gedeckt, können neben Tierarztkosten weitere Kosten entstehen, etwa für die Welpen oder Ausfallkosten bei Zuchthündinnen. Diese anfallenden Kosten werden als Deckschäden bezeichnet.
  • Rechtslage: Ein ungewollter Deckakt durch einen unkastrierten Hund wird normalerweise über die Versicherung des Rüden geregelt. Das heißt, dass die Halterin bzw. der Halter des Rüden oder die Hundehaftpflichtversicherung für den Schadensersatz aufkommen muss.
  • Möglichkeiten: Ist Ihr Hund ungewollt trächtig, können Sie ihn entweder den Welpen-Wurf austragen lassen oder aber über einen Abbruch der Schwangerschaft nachdenken. Ihre Tierärztin bzw. Ihr Tierarzt wird Sie über die jeweiligen Vor- und Nachteile beraten.

Was ist ein ungewollter Deckakt beim Hund?

Ein ungewollter Deckakt besteht, wenn ein Rüde eine Hündin ohne das Einverständnis der Halterin oder des Halters deckt. Ist eine Hündin ungewollt gedeckt und infolgedessen trächtig, kann es zu erheblichen Kosten kommen.

Beispiel: Eine Hundehalterin bzw. ein Hundehalter besitzt eine reinrassige Hundedame und möchte mit dieser Welpen züchten, die weiterverkauft werden sollen. Sobald die Hündin läufig wird, wird sie jedoch durch den Hund der Nachbarin bzw. des Nachbars ungewollt gedeckt. Dieser ist ein Mischling und ist der geplanten Zusammenführung mit einem reinrassigen Rüden zuvorgekommen. Eine solche ungeplante Schwangerschaft kann sowohl für Halterinnen bzw. Halter der Hündin als auch für die des Rüden zu hohen Kosten führen.

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Wussten Sie’s? Die meisten Hündinnen werden etwa 2 Mal im Jahr läufig und sind dabei nur ca. 3 bis 6 Tage deckbereit. Um einen ungewollten Deckakt zu vermeiden und der Hündin dennoch sozialen Kontakt zu anderen Tieren zu ermöglichen, könnten Besitzerinnen und Besitzer von Hundedamen beispielsweise nur Treffen mit Hundehalterinnen und Hundehaltern von Hündinnen vereinbaren.

Wie lassen sich Deckschäden definieren?

Eine Hündin wird mit dem Ultraschallgerät untersucht.

Als Deckschäden werden Kosten bezeichnet, die entstehen, wenn ein unkastrierter Rüde eine läufige Hündin ungewollt gedeckt hat und diese anschließend trächtig ist. Je nach weiterem Vorgehen der Halterin bzw. des Halters der Hündin entstehen unterschiedliche Tierarztkosten für den Hund, für die in der Regel die Besitzerin bzw. der Besitzer des Rüden als Schadensersatz aufkommen muss. Für weitere Schäden, etwa einen Zuchtausfall bei einer Zuchthündin, kann ebenfalls Schadensersatz verlangt werden.

Hat ein ungewollter Deckakt durch einen unkastrierten Hund stattgefunden, besagt die Rechtslage, dass die Halterin bzw. der Halter des Rüden für die Schäden aufkommen muss. Hat die Besitzerin oder der Besitzer der Hündin jedoch Mitschuld an der ungewollten Trächtigkeit oder ist es sogar Eigenverschulden, hat die Halterin oder der Halter der Hündin keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Ein solches Eigenverschulden ist beispielsweise, wenn die Hundehalterin bzw. der Hundehalter keine Schutzmaßnahmen trifft, um die läufige Hündin von einem deckungswilligen Rüden fernzuhalten. Somit steigt das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft. 

Solch einen Fall gab es im März 1991, als eine Rassehündin von einem Boxerrüden gedeckt wurde. Die Hündin war für fast eine Stunde unbeaufsichtigt im Garten, während der Rüde vom Nachbarhaus den Gartenzaun beschädigte und die Hündin bestieg. Das Oberlandesgericht Hamm hat in diesem Fall entschieden, dass die Hündin durch Eigenverschulden ungewollt gedeckt wurde, sodass das Herrchen der Hündin keinen Anspruch auf Schadensersatz erhalten hatte.

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Gut zu wissen: Dass Ihr unkastrierter Rüde eine läufige Hundedame beim Spaziergang im Park ungewollt deckt, kann schnell passieren. Um Hundehalterinnen und Hundehalter vor hohen Kosten zu bewahren, übernehmen wir von petolo daher nicht nur die Kosten für einen gewollten, sondern auch für einen ungewollten Deckakt – unabhängig vom gewählten Tarif.

Ungewollter Deckakt beim Hund: übernimmt die Versicherung die Kosten?

Ist eine Hündin ungewollt gedeckt, übernimmt nicht jede Versicherung die Kosten. Anders ist das bei petolo: Wir übernehmen die Kosten der Deckschäden durch den Deckakt des versicherten Hundes, die sowohl gewollt als auch ungewollt sind. 

Unabhängig vom gewählten Tarif können Sie sich je Versicherungsfall auf eine Kostenübernahme von bis zu 50 Mio. € verlassen. Denn wir von petolo wissen: Ist eine Hündin durch Ihren Hund ungewollt gedeckt, kann das schnell zu hohen Kosten führen. Mit der Hundehaftpflichtversicherung von petolo profitieren Hundehalterinnen und Hundehalter von vielen Vorteilen:

  • Beide Tarife umfassen je Versicherungsfall eine Haftungssumme von bis zu 50 Mio. €.
  • Je nach gewähltem Tarif zahlen Sie pro Versicherungsfall keinen Selbstbehalt.
  • Keine Sorge bei Schäden aller Art: Wir kommen für die entstandenen Kosten durch Deckschäden, ob gewollt oder ungewollt, auf.
  • Je nach ausgewähltem Tarif können alle Hunderassen versichert werden.
  • In allen Tarifen können kostenlos auch Welpen versichert werden.
  • Bei uns ist Ihre Fellnase überall versichert, denn unsere Hundehaftpflichtversicherung bietet weltweiten Schutz.

Für die größtmögliche Flexibilität bieten wir Ihnen zwei unterschiedliche Tarife: Entscheiden Sie sich einfach für den, der am besten zu Ihnen und Ihrem Vierbeiner passt.

Die Tarife der Hundehaftplfichtversicherung von petolo.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn die Hündin ungewollt gedeckt ist?

2 Hunde spielen miteinander am Strand.

Ist Ihr Hund ungewollt schwanger, sollten Sie der Tierärztin bzw. dem Tierarzt einen Besuch abstatten. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu den unterschiedlichen Möglichkeiten, die Sie haben. Zum einen können Sie die Hündin einen Wurf Welpen austragen lassen oder die Schwangerschaft durch Kastration abbrechen. Zudem gibt es die Möglichkeit einer Hormonbehandlung.

Austragen der Welpen

Wenn die Hündin ungewollt gedeckt ist, kann es in manchen Fällen sinnvoll sein, sie den Wurf austragen zu lassen. Fehlt Ihnen beispielsweise die Möglichkeit, die Welpen nach der Entbindung aufzuziehen, können Sie sie an eine Welpenvermittlung übergeben, an ein Tierheim übermitteln oder sie an Interessentinnen und Interessenten abgeben.

Abbruch der Schwangerschaft

Durch eine Ultraschalluntersuchung beim Hund kann zunächst eine Schwangerschaft mit Sicherheit festgestellt werden. Ist der Hund tatsächlich ungewollt trächtig, kann er noch bis zum 40. Tag der Trächtigkeit kastriert werden. In diesem Zeitfenster können die Gebärmutter und die nicht lebensfähigen Welpen-Embryos entfernt werden. Ein Schwangerschaftsabbruch nach dem 40. Tag ist nicht zu empfehlen, da das Risiko von Komplikationen bei der Kastration steigt. Denn das Gewebe der Gebärmutter ist bereits stark durchblutet, sodass bei einem operativen Eingriff Blutungen an den Eierstöcken auftreten können.

Hormonbehandlung

Ein Schwangerschaftsabbruch lässt sich auch durch Medikamente und Hormone mit Hilfe von Spritzen durchführen. Allerdings besteht zu 5 % das Risiko, dass einzelne Föten überleben. 

Etwa 3 Tage nach einer ungewollten Schwangerschaft kann ein Abbruch der Trächtigkeit durch eine Behandlung mit Östrogenen durchgeführt werden. Durch diese Abbruchmethode besteht allerdings das Risiko, dass beim Hund eine Gebärmutterentzündung oder Knochenmarkschäden auftreten. Mittels einer Prostaglandine-Spritze, die zwischen dem 30. und 35. Tag der Trächtigkeit angewandt wird, werden die Föten abgestoßen, sodass es zu einem Schwangerschaftsabbruch kommt.

Als sicherste Methode zum Trächtigkeitsabbruch gilt die Gabe von Antigestagenen. Diese werden zwischen dem 25. und 45. Tag der Trächtigkeit verabreicht. Dabei werden körpereigene Nervenrezeptoren, die eigentlich zum Aufrechterhalten der Schwangerschaft dienen, blockiert, was innerhalb von 1 bis 8 Tagen zum Schwangerschaftsabbruch führt.

Fazit: Beim ungewollten Deckakt mit der Hundehaftpflicht abgesichert

2 Hunde sitzen auf einer Wiese.

Ist eine Hundedame läufig, kann dies für einen unkastrierten Rüden sehr verlockend sein. Daher sollte die Hundedame während der Läufigkeit und in Kontakt mit anderen Tieren immer beaufsichtigt werden, um zu vermeiden, dass die Hündin ungewollt gedeckt wird. Passiert dennoch ein ungewollter Deckakt, kommen auf Halterinnen bzw. Halter des Rüden in der Regel einige Kosten, etwa für die Tierärztin oder den Tierarzt zu. Haben Rüdenbesitzerinnen und Rüdenbesitzer eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen, übernimmt diese den Schadensersatz. Ist die ungewollte Schwangerschaft durch Mitschuld oder Eigenverschulden der Besitzerinnen oder Besitzer der Hündin entstanden, übernimmt die Hundehaftpflicht die Kosten des Deckakts in der Regel nicht.

Quellenangabe: