Ein Welpe beißt spielerisch in das Bein seiner Besitzerin.

Haftung bei Hundebiss: Zahlt die Hundehaftpflicht?

Dass ein Hund beißt, kann nie ganz verhindert werden. Häufig tragen Geschädigte nur oberflächliche Verletzungen davon. Dennoch kann es zu ernsthaften Wunden kommen. Doch wer haftet bei einem Hundebiss und wie sieht solch eine Haftung mit einer Hundehaftpflichtversicherung aus?

Inhaltsverzeichnis

💡Das Wichtigste auf einen Blick: Haftung bei Hundebiss

  • Ursachen: In der Regel beißen Hunde nicht aus dem Nichts, sondern zeigen durch Warnsignale, dass sie beispielsweise Angst oder Schmerzen haben. Ebenso kann ein Hund schlecht sozialisiert sein.
  • Tierhalterhaftung: Die Haftung für einen Hundebiss übernimmt die Hundehalterin oder der Hundehalter. Dementsprechend müssen Tierhalterinnen und Tierhalter für die entstandenen Kosten, die ihr Hund bei Dritten verursacht, aufkommen.
  • Schadensersatz: Die geschädigte Person, die entweder selbst von Ihrem Hund gebissen oder deren Vierbeiner von Ihrem Hund gebissen wurde, hat einen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Kostenübernahme, etwa für eine ärztliche Behandlung.
  • Hundehaftpflicht: Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in jedem Fall sinnvoll. Ein Schaden bei Dritten kann schnell passieren und in manchen Fällen teuer werden. Bei einem Biss entstehen häufig gleich mehrere Schäden wie Verletzungen am Körper und Beschädigungen der Kleidung. Für die Kosten kommt die Hundehaftpflicht des beißenden Hundes auf.

Wie kann es zu einem Hundebiss kommen?

„Der bellt nur.“ Trotz dieser Aussage einiger Hundebesitzerinnen und -besitzer kann es vorkommen, dass ein Hund beißt. Das kann unterschiedliche Ursachen haben:

  • Angst
  • Schmerzen
  • Eigenschutz
  • schlechte Sozialisation
  • Missverständliche Kommunikation zwischen Hundehalterin bzw. Hundehalter und Hund 

Um einer Haftung bei einem Hundebiss vorzubeugen, sollte der Vierbeiner möglichst früh durch klare Verhaltensregeln und fortwährendes Training sozialisiert werden. Zeigt der Hund weiterhin ein aggressives Verhalten, kann sich eine Beratung durch eine Tierverhaltenstherapeutin bzw. einen Tierverhaltenstherapeuten lohnen, um die Tiergefahr zu senken und das Verhalten des Hundes zu verbessern.

Wer haftet bei einem Hundebiss?

Zwei Hunde spielen miteinander.

Sie als Hundehalterin oder Hundehalter sind für Ihren Hund und die von ihm verursachten Schäden verantwortlich. Darunter zählen auch Verletzungen und Bisse, die der Hund bei Menschen oder anderen Tieren verursacht. Hat Ihr Hund beispielsweise einen anderen Hund beim Raufen verletzt, haften Sie für die etwaigen Tierarztkosten des Hundes. Ein Mitverschulden der geschädigten Person entbindet Sie nicht von einer Haftung für Schäden durch einen Hundebiss. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein dem Hund fremder Mensch ihn streichelt und daraufhin gebissen wird. In solch einem Fall müssen Sie für den möglichen Schadensersatz und das etwaige Schmerzensgeld aufkommen.

Laut § 833 BGB ist die Tierhalterin bzw. der Tierhalter verpflichtet, der geschädigten Person den entstehenden Schaden zu ersetzen, wenn das Tier einen Menschen tötet, verletzt oder einen Gegenstand beschädigt – auch bei Mitverschulden der geschädigten Person. Wenn Sie eine Hundehaftpflicht haben, dann zahlt diese unter Umständen bei einem Biss.

Hund beißt anderen Hund

Es lässt sich nicht immer vermeiden, dass ein Hund einen anderen Hund beißt. Das kann sowohl bei einem Spaziergang als auch während einer Spielerei, die zu einem ernsteren Raufen wird, passieren. Häufig bleibt es nach dem Gerangel zwischen Hunden bei einzelnen Kratzern, die keine schwerwiegenden Verletzungen darstellen.

Eine Bisswunde beim Hund erfordert jedoch eine sofortige medizinische Versorgung. Die Tierarztkosten setzen sich häufig nicht nur aus der einmaligen Wundversorgung zusammen. Hinzu kommen Kosten für Medikamente oder Nachsorgeuntersuchungen.

Beißt der eigene Hund einen anderen Hund, springt die Haftpflicht unter Umständen für die entstandenen Tierarztkosten ein. Ist es allerdings umgekehrt, übernimmt die Tierhalterin bzw. der Tierhalter des anderen Hundes die Haftung für den Hundebiss. Denn die Tierarztkosten können Sie als Schadensersatz geltend machen. Hat Ihr Gegenüber eine Hundehaftpflicht, muss diese bei einem Biss für Ihre Tierarztkosten aufkommen. Können Sie beispielsweise auf Grund Ihres verletzten Vierbeiners nicht mehr zur Arbeit, ist es möglich, auch dafür eine finanzielle Entschädigung einzufordern. 

Das gilt allerdings nur, wenn bewiesen werden kann, dass sich der jeweilige Hund aggressiv verhalten hat. Obwohl ein Hund ein Tier ist, wird er nach dem BGB als Sache eingestuft. Demnach bekommt ein Hund nach einem Hundebiss kein Schmerzensgeld.

Hund beißt einen Menschen

Beißt ein Hund einen Menschen, gilt das als Körperverletzung. Die Haftung bei einem Hundebiss übernimmt die Halterin bzw. der Halter. Der geschädigten Person steht Schmerzensgeld zu. Die Hundehaftpflicht der Halterin bzw. des Halters übernimmt in der Regel die Kosten der entstandenen Schäden. In welcher Höhe das Schmerzensgeld ausgezahlt wird, ist abhängig vom jeweiligen Fall sowie dem verletzten Körperteil. Nicht nur bei physischen, sondern auch bei psychischen Verletzungen, wie etwa bei einem Trauma nach dem Vorfall, steht der geschädigten Person Schmerzensgeld zu. Zudem haben Geschädigte Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie beispielsweise selbstständig sind und auf Grund des Bisses nicht mehr arbeiten können, Kleidung beim Hundebiss beschädigt wurde oder medizinische Kosten für die geschädigte Person entstehen.

Gibt es zwischen den beiden Parteien keine Einigung in Bezug auf die Summe, kommt das Gericht ins Spiel. Dort wird die Situation, die Konsequenzen und die jeweiligen Schäden beleuchtet und über das Schmerzensgeld entschieden.

Wie hoch das Schmerzensgeld aufgrund eines Hundebisses durch bereits gefällte Gerichtsurteile werden kann, zeigt die folgende Tabelle:

Körperteil Summe, gerundet Gerichtsurteil
Gesicht 12.200 € OLG Celle, 1996
Ober- und Unterschenkel mit Schädigung der Nerven und Narbenverbleib 6.100 € LG Aachen, 1999
Genitalien 51.100 € OLG Saarbrücken, 1988
Verletzungen an rechter Brust, Schulter, Unterarm und Hand 40.000 € LG Duisburg, 2006
Schulter und Unterschenkel 1.200 € AG Ravensburg, 2011
Hand 500 € LG Hanau, 2008
Oberarm mit Narbe 900 € AG Erlangen, 1996
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Gut zu wissen: Beißt Ihr Hund einen Menschen, ist es wichtig, sich zunächst um die geschädigte Person zu kümmern. Leisten Sie medizinische Hilfe, versorgen Sie die Wunde oder rufen Sie, wenn nötig, einen Krankenwagen. Haben Sie Ihren Hund beruhigt, sollten Sie bei einem Biss auch zeitnah Ihre Hundehaftpflicht informieren. Um Hundehalterinnen und Hundehalter zu unterstützen, übernehmen wir von petolo daher nicht nur Sach- und Vermögensschäden, sondern versichern Ihren Hund auch bei Personenschäden, etwa nach einem Hundebiss, selbst wenn dieser durch Mitverschulden entstanden ist.

Vom eigenen Hund gebissen – was tun?

Hat Ihr Hund Sie gebissen, sollten Sie in jedem Fall zunächst Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt einen Besuch abstatten. Auch wenn nur oberflächliche Verletzungen entstehen und es keine schweren Schäden an der Muskulatur, den Knochen, Sehnen und Organen gibt, ist ein Arztbesuch wichtig. Denn die Vierbeiner tragen viele Bakterien und Viren in ihrem Speichel, die lebensbedrohliche Krankheiten übertragen können. So könnte Ihr Hund Tollwut oder Tetanus durch einen Biss an Sie übertragen. Da Sie bei Ihrem Hund die Haftung übernehmen, leistet die Hundehaftpflicht bei einem Hundebiss nicht.

Zahlt die Hundehaftpflicht bei einem Biss?

Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die der versicherte Hund bei Dritten verursacht hat. Dazu zählen:

  • Sachschäden: Hat Ihr Hund beispielsweise eine Person gebissen, entsteht durch die beschädigte Kleidung ein Sachschaden, den die Hundehaftpflicht übernimmt.
  • Personenschäden: Ist die Person verletzt, handelt es sich um einen Personenschaden. In diesem Fall übernimmt die Hundehaftpflicht die Arztrechnung und das Schmerzensgeld.
  • Vermögensschäden: Kommt ein Verdienstausfall hinzu, da die Person auf Grund des Bisses nicht mehr arbeiten kann, kann die Hundehaftpflichtversicherung für diesen Vermögensschaden ebenfalls aufkommen. 

Ähnlich ist es, wenn Ihr Hund einen anderen Hund beißt. Die Haftpflicht Ihres Hundes kommt in diesem Fall für etwaige Tierarztkosten auf. Hierbei wird ein verletzter Hund nach deutschem Gesetz als Sachschaden eingestuft, sodass hier lediglich Anspruch auf Schadensersatz und nicht auf Schmerzensgeld besteht.

Bei petolo profitieren Sie als Halterin oder Halter von einem umfassenden Rundum-Schutz. Wir unterstützen Sie nicht nur bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sondern sichern Ihren Vierbeiner auch bei Schäden eines gewollten und ungewollten Deckakts sowie bei Risiken im Hundealltag wie in der Hundeschule, bei Freizeitaktivitäten und bei Therapiezwecken ab.

Egal, für welchen Tarif Sie sich entscheiden: Sie können sich je Versicherungsfall auf eine Kostenübernahme von bis zu 50 Mio. € verlassen. Denn wir von petolo wissen, dass ein durch einen Hund entstandener Schaden wie beispielsweise die Haftung für einen Hundebiss schnell kostspielig werden kann. 

Mit der Hundehaftpflichtversicherung von petolo profitieren Halterinnen und Halter von vielen Vorteilen:

  • Beide Tarife umfassen eine Versicherungssumme von 50 Mio. €.
  • Abhängig vom gewählten Tarif haben Sie pro Versicherungsfall entweder einen Selbstbehalt von 250 € oder Sie müssen nichts zuzahlen.
  • Keine Sorge bei Schäden aller Art: Wir kommen für die entstandenen Kosten durch Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf.
  • Je nach ausgewähltem Tarif können alle Hunderassen versichert werden.
  • In allen Tarifen können auch Welpen versichert werden.
  • Bei uns ist Ihr Liebling überall versichert, denn unsere Hundehaftpflichtversicherung bietet weltweiten Schutz.

Für die größtmögliche Flexibilität bieten wir Ihnen zwei unterschiedliche Tarife: Entscheiden Sie sich einfach für den, der am besten zu Ihnen und Ihrer Fellnase passt.

Die Hundehaftpflichtversicherungen von petolo.

8 Tipps, wie Sie Hundebisse vermeiden können

Ein Hund beim Gehorsamkeitstraining.

Die Haftung nach einem Hundebiss liegt bei der Halterin oder dem Halter. Um Bisse bei anderen Tieren und Menschen zu vermeiden und die Tiergefahr zu senken, sollten Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer daher auf einige Punkte achten:

  • Hund sozialisieren: Damit Ihr Hund im Alltag mit Mensch und Tier gut zurechtkommt, sollte der Vierbeiner schon möglichst früh sozialisiert werden. So können Sie das Risiko für aggressives Verhalten senken. Geben Sie Ihrem Hund die Möglichkeit, mit unterschiedlichen Menschen und Tieren zu interagieren, damit er soziale Fähigkeiten erlernen und stärken kann.
  • Gehorsamkeitstraining: Wer nach einem Hundebiss haftet, ist klar. Deshalb muss die Halterin oder der Halter die Kontrolle über den Vierbeiner haben. Dafür ist ein Training für Gehorsamkeit und Grundkommandos wichtig. Es fördert nicht nur Disziplin und Kontrolle, sondern stärkt die Bindung und die Kommunikation zwischen Frauchen bzw. Herrchen und Vierbeiner. So können Sie das Risiko eines Bisses ebenfalls senken.
  • Leinenführung: Eine vollständige Kontrolle über Ihren Hund ist nicht möglich. Um jedoch unvorhergesehene Vorfälle möglichst selten zu halten, ist ein angeleinter Hund in öffentlichen Bereichen in jedem Fall das Richtige. Unerwartete Reaktionen auf Kinder, fremde Menschen oder Tiere können auf diese Weise besser kontrolliert werden.
  • Vorsicht bei Fremden: Jeder Hund hat seinen eigenen Charakter. Fremde wissen häufig nicht, ob oder wie sie mit Ihrem Vierbeiner interagieren dürfen. Klare Anweisungen an fremde Personen sind daher wichtig, um unkontrollierte Annäherungen und Berührungen zu vermeiden. Das verringert Stress bei Ihrer Fellnase und verhindert Missverständnisse.
  • Warnsignale beachten: In den meisten Fällen zeigt ein Hund durch Warnsignale, ob er Angst, Stress oder Unbehagen empfindet. Erkennen Sie diese frühzeitig, können Sie der Situation entsprechend handeln und Schlimmes verhindern.
  • Rückzugsort bieten: Hunde brauchen ebenso wie Menschen einen Ort, an dem sie sich wohl und sicher fühlen können. Dort können sie sich erholen, wenn sie Stress oder Angst verspüren, was für emotionale Stabilität bei Ihrem Hund sorgen kann.
  • Beaufsichtigung: Wenn Kinder mit Hunden spielen, sollten sie stets beaufsichtigt werden. Denn nicht nur Hunde, sondern auch Kinder können unvorhergesehen reagieren, was das Risiko eines Hundebisses steigern kann. Deshalb sollte Kindern ein vorsichtiger und respektvoller Umgang mit Vierbeinern beigebracht werden.
  • Abschluss einer Hundehaftpflicht: Nicht in jedem Bundesland ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung Pflicht. Durch die Tierhalterhaftung haften Sie, wenn Ihre Fellnase einen Schaden bei Dritten verursacht. Da das schnell teuer werden kann, ist eine finanzielle Absicherung durch eine Hundehaftpflicht sinnvoll, beispielsweise wenn Ihr Hund einen anderen Hund beißt.

Fazit: Haftung bei Hundebiss mit einer Hundehaftpflicht absichern

Ein Kind spielt mit einem Hund.

Es kann unterschiedliche Gründe geben, warum ein Hund einen anderen Hund oder einen Menschen beißt, etwa aus Angst, Stress oder einer schlechten Sozialisation. Unabhängig davon, ob der Hund einen Menschen oder einen Hund beißt, die Hundehaftpflicht übernimmt Sach-, Vermögens- und auch Personenschäden. Neben einem Schadensersatz bekommen Menschen bei Verletzungen nach einem Biss Schmerzensgeld. Um auf den entstandenen Kosten durch den Hundebiss nicht sitzen zu bleiben, ist deshalb eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll. 

Quellenangabe:

Hundehaftpflicht