Das petolo BeraTier Uschi sitzt an ihrem Schreibtisch.

Hund im Büro: So können Vierbeiner den Arbeitsalltag verbessern

Immer mehr Unternehmen erlauben die Mitnahme von Hunden an den Arbeitsplatz. Die Vierbeiner fördern nachweislich die Interaktion unter Kolleginnen und Kollegen, reduzieren Stress und tragen zu einer angenehmeren Atmosphäre bei. Doch worauf sollte man achten, wenn man einen Hund mit ins Büro nimmt?

Inhaltsverzeichnis

💡 Das Wichtigste zu Bürohunden im Überblick

  • Rechtslage: Die Entscheidung, ob Hunde mit zur Arbeit genommen werden dürfen, liegt in der Regel beim Arbeitgeber. Dieser kann zum Wohl der Kolleginnen und Kollegen Bürohunde verbieten, beispielsweise wenn es Hundehaarallergien gibt.
  • Vorteile: Die Mitnahme eines Hundes ins Büro kann zu einer erhöhten Mitarbeiterzufriedenheit und einem besseren Arbeitsklima führen. Studien zeigen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von weniger Stress und mehr sozialer Interaktion durch einen Hund bei der Arbeit profitieren können.
  • Beschäftigung: Um das Tier während des Arbeitstags beschäftigt zu halten, sollten geeignete Spielzeuge bereitgestellt werden. Regelmäßige Spaziergänge sorgen dafür, dass sich sowohl Hund als auch Mensch mehr bewegen.
  • Hundehaftpflichtversicherung: Die Versicherung deckt mögliche Schäden ab, die durch die Anwesenheit des Hundes im Büro entstehen könnten. Sie sichert Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer vor hohen finanziellen Belastungen ab.

Darf man den Hund mit ins Büro nehmen?

In Deutschland gibt es keine allgemeingültige gesetzliche Regelung, die das Mitbringen von Hunden an den Arbeitsplatz verbietet oder erlaubt. Ob Sie Ihren Hund mit ins Büro bringen dürfen, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Arbeitgeber die entsprechende Erlaubnis erteilt. Viele Unternehmen haben hierzu bereits klare Regelungen, die in Betriebsvereinbarungen festgehalten sind. Ohne eine ausdrückliche Genehmigung sollten Sie Ihren Hund nicht einfach zur Arbeit mitnehmen. Die Gewerbeordnung §106 regelt, dass Vorgesetzte ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Mitbringen eines Hundes ins Büro verbieten können. Gründe für ein solches Verbot können sein:

  • Allergien oder Atemwegserkrankungen, die durch Hundehaare verstärkt werden könnten
  • Angst vor Hunden
  • Hygiene- und Sauberkeitsbedenken
  • Unternehmensrichtlinien

Wenn es in Ihrem Unternehmen eine Betriebsvereinbarung gibt, die den Umgang mit Hunden im Büro regelt, sollten Sie diese genau durchlesen. Hier finden Sie oft detaillierte Informationen darüber, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Sie Ihren Hund mit zur Arbeit nehmen dürfen. Bei einem Verbot durch den Arbeitgeber kann sich ggf. auf das Gleichbehandlungsgesetz berufen werden, sollte Kolleginnen und Kollegen das Mitbringen des Hundes ins Büro erlaubt sein, Ihnen jedoch nicht.

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Gut zu wissen: Assistenzhunde oder Therapiehunde, die zur Verrichtung der Arbeit notwendig sind, dürfen mit ihren Hundehalterinnen und Hundehaltern auf die Arbeit gehen.

Was sind die Vorteile eines Bürohundes?

Eine Mitarbeiterin hält einen Hund im Arm.

Das Mitnehmen eines Hundes ins Büro kann zahlreiche Vorteile mit sich bringen, sowohl für die Vierbeiner selbst, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für das Unternehmen insgesamt. Das belegen zahlreiche Studien, die beispielsweise vom Bundesverband Bürohund e. V. und des Deutschen Tierschutzbundes durchgeführt wurden. Sie zeigen, dass die Mitnahme des Hundes ins Büro das psychische Wohlbefinden und die Stimmung am Arbeitsplatz steigern kann., Immer mehr Arbeitgeber erkennen diese positiven Auswirkungen eines Bürohundes und erlauben deshalb ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ihren Hund zur Arbeit mitzunehmen. Die Vorteile für Mensch und Tier im Überblick:

Vorteile für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

  • Stressreduktion: Mehrere Studien haben gezeigt, dass der Kontakt zu Hunden den Stresspegel senken kann. Denn beim Streicheln wird das Hormon Oxytocin ausgeschüttet, das das Stresshormon Cortisol abbaut. 
  • Förderung des Teamgeistes und der sozialen Interaktion: Ein Bürohund kann die soziale Interaktion und den Zusammenhalt im Team fördern. Hunde sind oft Eisbrecher und erleichtern es, Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen zu beginnen, die man sonst vielleicht nicht so gut kennt. 
  • Gesundheitliche Vorteile durch mehr Bewegung: Hundehalterinnen und Hundehalter sind durch einen Bürohund während der Arbeit öfter in Bewegung. Regelmäßige Spaziergänge mit dem Hund bringen frische Luft, fördern die Durchblutung und beugen so gesundheitlichen Problemen vor, die durch langes Sitzen entstehen können. 

Vorteile für Unternehmen:

  • Steigerung des Wohlbefindens und der Mitarbeiterzufriedenheit: Ein Hund im Büro kann das allgemeine Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheblich steigern. Die Anwesenheit eines Tieres wirkt oft beruhigend und kann helfen, Stress abzubauen. In stressigen Situationen reicht oft schon eine kurze Streicheleinheit mit dem Hund, um wieder Ruhe zu finden und die Konzentration zurückzugewinnen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihren Hund mit zur Arbeit nehmen dürfen, zeigen zudem oft eine höhere Zufriedenheit und sind motivierter.
  • Attraktivität als Arbeitgeber: Unternehmen, die das Mitbringen von Hunden in Büro erlauben, gelten oft als besonders mitarbeiterfreundlich und modern. Dies kann die Attraktivität als Arbeitgeber steigern und helfen, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. In Zeiten des Fachkräftemangels kann dies ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.

Vorteile für Hunde:

  • Reduzierung von Trennungsangst: Hunde, die den ganzen Tag allein zu Hause bleiben müssen, leiden häufig unter Trennungsangst. Wenn der Hund mit zur Arbeit genommen wird, bleibt er in der Nähe der Hundebesitzerin bzw. des Hundebesitzers und fühlt sich sicherer, was das Wohlbefinden des Tieres steigert. Zudem kann die Bindung zwischen Mensch und Tier gefördert werden.
  • Regelmäßige Aufmerksamkeit: Im Büro erhält der Hund regelmäßig Aufmerksamkeit und Interaktion von Halterin oder Halter und häufig auch von Kolleginnen und Kollegen. Diese soziale Interaktion kann dem Hund helfen, sich besser zu fühlen und seine sozialen Bedürfnisse zu erfüllen.

Was sollte man beachten, wenn man den Hund mit zur Arbeit nimmt?

Wenn Sie Ihren Hund mit ins Büro nehmen möchten, sollten Sie sicherstellen, dass der Arbeitsalltag nicht gestört wird und dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – auch die, die keine Hunde mögen oder sogar Angst vor ihnen haben – sich wohlfühlen. In der Regel wird erwartet, dass der Hund gut erzogen, gesund und sozial verträglich ist. Ggf. kann der Arbeitgeber auch den Nachweis über einen Hundeführerschein verlangen. Neben dem Wohlbefinden der Kolleginnen und Kollegen ist ebenfalls darauf zu achten, dass der Hund selbst sich am Arbeitsplatz der Besitzerin bzw. des Besitzers wohlfühlt. Dazu gehört, dass Sie Ihren Hund schrittweise ans Büro gewöhnen, ihn sinnvoll beschäftigen und die notwendige Ausstattung für seinen Komfort bereitstellen. 

Wie gewöhnt man den Hund an den Büroalltag?

Um Ihren Hund an das Büro zu gewöhnen, sollten Sie ihn langsam und behutsam an den Büroalltag heranführen. Beginnen Sie mit kurzen Besuchen, bei denen der Hund die Umgebung erkunden und sich an die neuen Geräusche und Gerüche gewöhnen kann. Schrittweise können Sie die Aufenthaltsdauer verlängern. 

Schaffen Sie außerdem eine feste Rückzugsmöglichkeit im Büro für Ihren Hund, z. B. ein Hundebett oder eine Decke an einem ruhigen Ort. So hat Ihr Hund einen sicheren Platz, an dem er sich entspannen kann, wenn er Ruhe braucht. Leckerlis, Streicheleinheiten oder Lob können dabei helfen, positive Assoziationen mit dem Büroalltag aufzubauen.

Was benötigt ein Bürohund?

Ein Golden Retriever schläft in seinem Hundebett.

Neben einem festen Platz, an den er sich zurückziehen kann, ist es wichtig, für einen Hund im Büro für Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit zu sorgen. Eine gute Vorbereitung trägt dazu bei, dass Ihr Hund im Büro glücklich und entspannt bleibt und alles hat, was er braucht. Dazu können gehören:

  • Hundebett, Decke oder Hundebox an einem ruhigen Platz im Büro
  • stets gefüllte Wasserschale, um sicherzustellen, dass der Hund ausreichend trinkt
  • Hundeleckerlis oder sein reguläres Futter sowie ein Hundenapf
  • Kauspielzeuge oder Intelligenzspiele, um Langeweile zu vermeiden
  • Leine, falls der Hund im Bürogebäude angeleint werden muss oder für Spaziergänge während der Pausen
  • Hundekotbeutel und eventuell Reinigungstücher

Wie kann man den Hund im Büro beschäftigen?

Um ihren Hund im Büro gut zu beschäftigen und sicherzustellen, dass er sich nicht langweilt, sollten Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer verschiedene Spielzeuge für den Hund mit auf die Arbeit bringen. Dazu zählen: 

  • Kauspielzeug
  • Intelligenzspielzeug
  • Gummibälle und Wurfspielzeug
  • Riechspiele

Achten Sie darauf, dass alle Spielzeuge und Beschäftigungsmöglichkeiten bürofreundlich sind und keine Störung für die Kolleginnen und Kollegen verursachen. Planen Sie zudem regelmäßige kurze Pausen für Spaziergänge oder kleine Spielrunden ein. Dies hilft dem Hund, seine Energie abzubauen und verhindert, dass er sich langweilt.

Was tun, wenn der Hund etwas im Büro kaputt macht?

Es kann immer wieder vorkommen, dass ein Hund im Büro etwas kaputt macht. Ob es sich um einen durchwühlten Papierstapel oder einen beschädigten Bürostuhl handelt – solche Vorfälle sind nicht ungewöhnlich, insbesondere wenn der Hund noch neu im Büro ist oder aus Versehen etwas anstößt.

Für solche Fälle kann es sich für Hundehalterinnen und Hundehalter lohnen, sich abzusichern, um mögliche finanzielle Belastungen abzuwenden. Denn im Schadensfall haften Sie als Hundehalterin bzw. Hundehalter. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in solchen Fällen besonders wertvoll. Sie übernimmt die Kosten für Schäden, die Ihr Hund im Büro verursachen könnte, und schützt Sie vor unerwarteten Ausgaben. Das kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn der Schaden an teuren Büromöbeln oder elektronischen Geräten entstanden ist. Zerstört der Vierbeiner die Büroeinrichtung, kann der Schaden beim Versicherer gemeldet werden.

Die Hundehaftpflichtversicherung von petolo stellt sicher, dass Sie und Ihr Bürohund im Schadensfall nicht alleine dastehen. Sie bietet Ihnen den notwendigen Schutz und gibt Ihnen Sicherheit, sodass Sie sich auf das Wohlbefinden Ihres Hundes und Ihre Arbeit konzentrieren können, ohne sich um mögliche finanzielle Konsequenzen sorgen zu müssen. Bei petolo profitieren Sie als Halterin oder Halter von einem umfassenden Rundum-Schutz. Wir unterstützen Sie nicht nur bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sondern sichern Ihren Vierbeiner auch bei Risiken im Hundealltag wie in der Hundeschule, bei Freizeitaktivitäten und bei Therapiezwecken ab.

Egal, für welchen Tarif Sie sich entscheiden: Sie können sich je Versicherungsfall auf eine Kostenübernahme von bis zu 50 Mio. € verlassen. Für die größtmögliche Flexibilität bieten wir Ihnen zwei unterschiedliche Tarife: Entscheiden Sie sich einfach für den, der am besten zu Ihnen und Ihrem Liebling passt.

Die Tarife der petolo Hundehaftpflichtversicherung.

Fazit: Bürohund als Win-Win für Mitarbeiter, Unternehmen und Vierbeiner

Die Mitnahme eines Hundes ins Büro bietet zahlreiche Vorteile für alle Beteiligten: 

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren von einer deutlichen Stressreduktion, gesteigerter Mitarbeiterzufriedenheit und gesundheitlichen Vorteilen durch mehr Bewegung
  • Unternehmen können durch die Anwesenheit eines Bürohundes ein attraktiveres Arbeitsumfeld schaffen, die Teamdynamik fördern und sich als moderne und mitarbeiterfreundliche Arbeitgeber positionieren
  • Für den Hund selbst bedeutet die Büroumgebung eine willkommene Abwechslung, weniger Trennungsangst und regelmäßige soziale Interaktionen

Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration eines Bürohundes liegt in einer klaren Absprache und Einhaltung der Unternehmensrichtlinien. Sollte dennoch ein Missgeschick am Arbeitsplatz durch den Hund passieren, sorgt die Hundehaftpflichtversicherung von petolo dafür, dass Sie als Hundehalterin oder Hundehalter sich keine Sorgen um die finanziellen Belastungen nach Schäden machen müssen.

Quellenangabe:

Hundehaftpflicht