Teilnahmebedingungen „Freunde werben"

Ausrichter des Empfehlungsprogramms „Freunde werben" ist petolo, eine Marke der Dentolo Deutschland GmbH, Schönhauser Allee 10-11, 10119 Berlin | E-Mail Adresse: service@petolo.de (im Folgenden „petolo“ genannt).

Teilnahmeberechtigung

1. Teilnehmen kann jeder Kunde von petolo ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.

2. Die Empfehlung muss über den Link erfolgen, den der Empfehlende an den Geworbenen schickt.

3. Der künftige Neukunde darf in den letzten 12 Monaten vor Vertragsabschluss kein Kunde von petolo gewesen sein.

4. Die Empfehlung ist erfolgreich, wenn ein Vertrag mit dem Neukunden zustande gekommen ist, die Vertragsunterlagen im Kundenkonto bestätigt wurden, die Widerrufsfrist von 14 Tagen erloschen und der erste Monatsbeitrag gezahlt wurde.

5. Der Empfehlende erhält einen Fressnapf-Gutschein in der jeweils ausgeschriebenen Höhe. Eine Barauszahlung der Prämie ist nicht möglich. Für jeden neuen Vertrag wird eine Prämie an den Empfehlenden vergeben – versichert der geworbene Neukunde z.B. zwei Haustiere, erhält der Empfehlende auch zwei Gutscheine. Der Gutschein wird ausgestellt, sobald der Neukunde den ersten Monatsbeitrag geleistet hat.

6. Weiterempfehlungen können nur erstellt werden, wenn der Vertrag des Empfehlenden nicht älter als 30 Tage ist. Verträge, die älter als 30 Tage alt sind, können daher nicht mehr am Empfehlungsprogramm teilnehmen.

7. Eine Kombination mit anderen Aktionen von petolo ist ausgeschlossen.

8. petolo behält sich vor, Empfehlende und Geworbene vom Freunde-werben-Programm auszuschließen, wenn diese gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder es Anzeichen dafür gibt, dass die Neukundenwerbung missbräuchlich erfolgt. In diesem Fall verfällt der Anspruch auf die Prämie und bereits gezahlte Prämien müssen zurückerstattet werden. Weitergehende Ansprüche von dentolo bleiben hiervon unberührt.

9. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Informationen zur Verwendung Ihrer Daten im Rahmen unseres Empfehlungsprogramm finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.